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Vorabpauschale, Kapitalertragssteuer und die Depotbanken

Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale: so unterschiedlich gehen die Depotbanken damit um. Basiszins 2019.

Für viele Anleger stellt die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale kein großes Problem dar. Entweder nutzen sie ausschüttende ETFs oder haben bei ihren Depotbanken Freistellungsaufträge eingerichtet, die sie nützen können.

Einige sind dennoch von der Vorabpauschale für ETFs und andere Fonds betroffen. Die daraus resultierende Kapitalertragssteuer wird voraussichtlich im Januar jeden Jahres abgebucht. Ich weiß. Das ist eine blöde Zeit, in der auch viele andere jährliche Kosten anfallen.

Wie meine Recherchen im Vorfeld ergaben, gehen Depotbanken teilweise sehr unterschiedlich mit der Vorabpauschale um. In diesem Artikel versuche ich Dir einen kurzen Überblick zu geben. Gerade Anleger bei denen der Freistellungsauftrag (oder gar eine Nichtveranlagungsbescheinigung) nicht greift sollten daher, je nachdem, etwas aufpassen.

Daher wichtig: falls noch nicht geschehen, solltest Du unbedingt Deinen Freistellungsauftrag einrichten! (Aber natürlich erst, nachdem Du diesen Artikel fertig gelesen hast. Keine Sorge. Ich erinnere Dich am Ende noch einmal daran.)

Falls Du Dich mit der Vorabpauschale schon auskennst und Dich nur interessiert, wie die jeweiligen Depotbanken mit der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale umgehen, kannst Du den folgenden Teil überspringen und gelangst mit Hilfe des Menüs gleich zu Punkt 2.

Was ist die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale?

Mit der Einführung der Vorabpauschale wurde die Versteuerung von ETFs und anderen Investmentfonds in Deutschland vereinfacht und vereinheitlicht. Im Großen und Ganzen hat die Reform das Leben für ETF-Anleger leichter gemacht.

Die Vorabpauschale sorgt nun dafür, dass Anleger auch dann besteuert werden, wenn ein ETF oder Fonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt. Sie betrifft daher vor allem Anleger, die thesaurierende ETF/Fonds nutzen.

Normalerweise wird die Kapitalertragssteuer für einen ETF ja erst dann fällig, wenn Du den ETF mit Gewinn verkaufst oder es zu einer Ausschüttung kommt. Bei einem thesaurierenden Fonds müsste der Staat da also teilweise sehr lange warten.

Ganz sicher ist dem Finanzminister auch die wachsende Anzahl von Lesern von Blogs wie diesem ein Dorn im Auge. Da wird rigoroses Buy and Hold propagiert, also kaufen und dann frühestens mit Renteneintritt verkaufen. Wenn überhaupt…

Viele Privatanleger sorgen mit ETFs ja langfristig für die Rente vor. Das kann man als Staat so natürlich nicht einfach hinnehmen. Wo käme man denn hin, wenn der Staat die Bürger bei der privaten Altersvorsorge nicht behindern würde? (Ironie off)

Wie der Name „Vorabpauschale“ suggeriert, handelt es sich dabei um eine Pauschale, die vorab fällig wird. Der Staat hat einfach keine Lust, so lange zu warten, bis Du irgendwann Deine Aktien, Fonds- oder ETF-Anteile verkaufst.

Er möchte schon jetzt einen kleinen Teil von der zukünftigen Steuer abbekommen. Deshalb hat er sich etwas richtig Schlaues ausgedacht: die Vorabpauschale. So holt sich der Fiskus quasi einen Vorschuss.

Definiert wird die Vorabpauschale in §18 des InvStG wie folgt:

(1) Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises.

(2) Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.

(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

(4) Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt.

InvStG, §18: http://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html

Die Höhe der Vorabpauschale berechnet sich also, indem zunächst einmal der Basisertrag ermittelt wird:

Wert der Fonds-Anteile zum Jahresbeginn x 0,7 x Basiszins des Jahres
= Basisertrag

Der Basiszins für 2019 beträgt laut Mitteilung des Bundesministerium der Finanzen erträgliche 0,52%. [Update: für 2020 beträgt er nur 0,07% und für 2021 ist er mit -0,45% sogar negativ. Good News für 2022: da der Basiszins negativ ist, wird am 3.1.2022 daher wohl keine Voraubpauschale eingehoben] Doch was, wenn die Phase der Niedrig- oder Minuszinsen einmal endet? Daran will jetzt noch keiner denken.

Der Basisertrag ist manchmal identisch mit der Vorabpauschale, aber nicht immer. Handelt es sich um einen Aktien-ETF mit Teilfreistellung, dann gehen für die Vorabpauschale zum Beispiel noch einmal 30% davon runter.

Die Vorabpauschale ist zum Glück aber auch noch nicht der zu zahlende Betrag, sondern die Grundlage für die Bemessung der Kapitalertragssteuer.

Streng genommen zahlt man also eine Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale. Mehr muss nicht versteuert werden. Darauf fallen dann die üblichen 25% plus Solidaritätszuschlag an, also 26,375%. Hinzu kommt ggf. noch die Kirchensteuer. Ein Rechenbeispiel:

Wert der ETF-Anteile, 1.1.2019100.000€
Wert der ETF-Anteile, 31.12.2019 110.000€
Wertsteigerung10.000€
Basiswert (zu versteuernder Betrag ohne Teilfreistellung): 100.000€ x 0,7 x 0,0052364€
Vorabpauschale (zu versteuernder Betrag bei Teilfreistellung von 30%, also 364€-109,2€)254,8€
Kapitalertragssteuer; ohne Kirchensteuer (254,8€ x 26,375%)67,2€

Die Vorabpauschale, als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer, ist dabei aber nie höher als die tatsächliche Wertsteigerung eines ETFs oder Fonds im Kalenderjahr.

Ist die Wertsteigerung der ETF-Anteile aus dem Beispiel oben niedriger als 364€, beträgt die Vorabpauschale maximal so viel wie die Wertsteigerung. Hat ein ETF gar Verlust gemacht, ist die Vorabpauschale 0€.

Hier werde ich jetzt nicht ausführlicher darauf eingehen. Falls Du genauer wissen möchtest, wie sich die Vorabpauschale berechnet, findest Du bei justetf.com eine ausführliche Erklärung und Beispiele.

Keine Angst. Vater Staat langt imerhin nicht doppelt zu. Falls Du die Anteile eines Tages wirklich veräußerst, werden die Kapitalertragssteuern auf die Vorabpauschalen, die Du bis dahin gezahlt hast, berücksichtigt.

Die Vorabpauschale und der Sparer-Pauschbetrag

Sofern die Vorabpauschale sich im Rahmen Deines Sparer-Pauschbetrages (801€ für den Single und 1602€ für Ehepaare) bewegt und Du ihn noch nicht anderweitig ausgeschöpft hast, rettet Dich der Freistellungsauftrag wahrscheinlich ohnehin vor möglichen Zahlungen.

Du musst Dir auch keine Gedanken machen, falls der Freistellungsauftrag des Vorjahres nicht mehr für die Vorabpauschale ausreicht. Steuerlich gilt das Zuflussprinzip. Das heißt Erträge werden steuerlich dem Kalenderjahr zugeordnet, in denen sie zugeflossen sind.

Da die Vorabpauschale als fiktiver Kapitalertrag angesetzt ist und am ersten Bankarbeitstag ermittelt wird, gilt sie auch erst im Folgejahr als am 2. Januar zugeflossen. Das hat auch einen Vorteil. Sie wird damit dem Freibetrag des Folgejahres zugeordnet, der Anfang Januar vermutlich bei den meisten noch nicht voll ausgeschöpft ist.

Die Pressestelle der DKB drückte das in Ihrer Antwort an mich so aus:

Unabhängig davon, können durch die Zuflussfiktion am Anfang des Kalenderjahres Freistellungsaufträge (Sparer-Pauschbetrag)/Verlustverrechnungstöpfe/NV-Bescheinigungen bestmöglich genutzt werden.  

Sind die Ausschüttungen höher als der Sparer-Pauschbetrag, die Summe aller Deiner Einkünfte zusammen bleibt aber unter dem Grundfreibetrag (2020: 9.408€), kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Auch dann kommst Du um die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale erst einmal herum.

Die Depotbanken und die Vorabpauschale

Allgemein

Wie funktioniert die Zahlung der Vorabpauschale? Der Staat überlässt die Einhebung der Vorabpauschale den inländischen Depotbanken. Es ist schließlich schon anstrengend genug, Dein Geld von der Bank in Empfang zu nehmen, es zu zählen und sich zu überlegen, was man damit anstellen kann.

Der Vorteil für Dich: wenn Du eine inländische Depotbank benutzt, läuft das Ganze vollautomatisch ab. Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale (und berücksichtigt dabei auch die mögliche Teilfreistellung eines ETFs/Fonds) und führt sie ab.

Gleichzeitig muss die Bank natürlich alles dokumentieren und die Daten ggf. bei einem Depotübertrag an Deine zukünftige Depotbank weitergeben. Auch wenn Du ein Wertpapier später verkaufst, werden die gezahlten Vorabpauschalen mit dem Veräußerungserlös verrechnet.

Es ist natürlich sehr praktisch, dass das alles automatisch ohne Dein Zutun läuft. Dennoch würde ich die Unterlagen vorsichtshalber sammeln und aufbewahren. Man weiß ja nie.

Achtung: ausländische Depotbanken müssen sich natürlich nicht um die deutsche Vorabpauschale kümmern. Das bedeutet für Dich, dass Du dafür selbst verantwortlich bist. Nach meinem Verständnis bedeutet das nicht nur für die jährliche Steuererklärung zusätzliche Arbeit.

Bei einer zukünftigen Veräußerung müsstest Du dann wohl auch selbst darauf achten, dass die zuvor geleisteten Vorabpauschalen steuerlich berücksichtigt werden.

Wichtig: während Du beim Verkauf eines ETFs oder Fonds sowie Ausschüttungen natürlich einen Geldzufluss hast, von dem die Kapitalertragssteuer einfach abgezogen wird, ist dies bei der Vorabpauschale nicht der Fall.

Das setzt dann voraus, dass Du als Kunde beim Einzug der Vorabpauschale ausreichend Geld auf dem Verrechnungskonto hast. Das gilt in der Regel vor allem für thesaurierende ETFs.

Wie gehen die einzelnen Depotbanken mit der Vorabpauschale um?

Die Fragen – Information, Vorgehen und Überziehungszinsen

Wie die jeweiligen Depotbanken mit der Vorabpauschale umgehen, kann individuell recht unterschiedlich sein. Arne Scheehl von Lyxor Deutschland hatte die Vorabpauschale wohl auch deshalb in meinem Interview mit ihm als Grund ins Feld geführt, warum sowohl Lyxor als auch Comstage viele ETFs auf ausschüttend umgestellt haben.

Da kam mir die Frage, wie unterschiedliche Depotbanken mit der Vorabpauschale umgehen? Wird die Vorabpauschale direkt von Deinem Konto eingezogen und an den Fiskus abgeführt oder erhältst Du eine Zahlungsaufforderung?

Wann erfolgt ggf. der Einzug der Vorabpauschale und wie wirst Du als Kunde vorab darüber informiert? Was macht die Depotbank, wenn Dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist? Macht sie dann eine Meldung an das Finanzamt oder überzieht sie Dein Konto und Du musst ggf. Überziehungszinsen zahlen?

Im Vorfeld dieses Artikels habe ich diese Fragen zur Vorabpauschale verschiedenen Depotbanken gestellt. Tatsächlich erhielt ich von fast allen Banken eine Rückmeldung. Zusätzlich habe ich auch versucht, mich über die allgemein zugänglichen Informationen auf den Webseiten der Banken zu informieren.

Comdirect

Im ersten Anlauf war ich mit meiner Anfrage über die normale Kontakt-Email bei der Comdirect leider gescheitert. Als Nichtkunde wollte man mir keine Informationen dazu geben, obwohl ich auf den Blog und einen geplanten Artikel verwies.

Über die Pressesprecher war es dann viel einfacher und ich erhielt völlig unerwartet sogar am Sonntag sehr ausführliche Informationen. Entweder haben Sie da ein Team, dass selbst am Sonntag im Einsatz ist oder sie sollten dringend an der Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter arbeiten.

Wenn die Fondsdaten vorliegen, berücksichtigt die Comdirect erst einmal ganz normal mögliche Freistellungsaufträge oder ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung und führt eine Gewinn- und Verlustverrechnung mit dem Verlustverrechnungstopf ‚Sonstige‘ durch.

Wenn die ermittelte Steuerlast dann nicht vollständig ausgeglichen werden kann, erfolgt die Buchung der Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale. Dies findet auf Deinem steuerlichen Verrechnungskonto statt. Dabei handelt es sich, laut Comdirect, entweder um das sogenannte Verrechnungskonto, das Girokonto oder auch ein Wertpapierkreditkonto.


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Wichtig: laut Auskunft der Comdirect ist das „in der Regel das Konto, auf dem jetzt z. B. Erträge gutgeschrieben werden.“ Dieses Konto sollte dann ausreichend gedeckt sein. Im Zweifelsfall würde ich bei der Comdirect nachfragen, welches Konto belastet wird.

Es ist empfehlenswert, einen Freistellungsauftrag dafür einzurichten bzw. für ausreichende Liquidität auf dem Konto zu sorgen. Dass ist auch deshalb wichtig, weil Du von der Comdirect keine gesonderten Informationen im Vorfeld erhältst.

Informationen zur Vorabpauschale finden Comdirect-Kunden dauerhaft auf der Comdirect-Webseite. Laut Information der Comdirect erfolgt die Abbuchung der Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale voraussichtlich im Zeitraum vom 8. Januar bis 13. Januar 2020.

Sollte es zu einer Abbuchung kommen und Dein Verrechnungskonto ist nicht ausreichend gedeckt, wird ein vereinbarter Kontokorrentkredit in Anspruch genommen. Falls dies nicht möglich ist (zum Beispiel weil kein Dispokredit eingerichtet wurde), gilt der Einbehalt der Steuer als gescheitert.

Auf Bankebene ist eine Nachzahlung der Abgeltungssteuer dann nicht mehr möglich und die Depotbank ist verpflichtet das zuständige Finanzamt zu informieren. Der Fiskus wird dann voraussichtlich auf Dich zukommen und den fehlenden Steuerbetrag einfordern.

Consorsbank

Die Consorsbank verwies mich direkt auf die Informationen zum Thema Invesmtentsteuerreform auf ihrer Webseite. Dort findest Du dann folgendes Statements, das ich jetzt einfach von dort übernehme:

Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung. Die Consorsbank wird für die Belastung nur das Verrechnungskonto heranziehen. Bitte sorgen Sie für ausreichend Deckung.

Darüber hinaus kann sie auch mit dem Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen, und zwar bis zur vereinbarten Obergrenze des Kontokorrentkredits. Es wird mehrfach versucht, offene Steuerbeträge zu belasten, sofern keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Sie erhalten nach einem wegen fehlender Liquidität erfolglosen Belastungsversuch eine Information in Ihrem Online-Archiv zur Verfügung gestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, für den nächsten Abrechnungsversuch ausreichend Liquidität bereitzustellen. Sollten auch spätere Versuche zur Belastung der Steuer fehlschlagen, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden.

Consorsbank

Informationen zu einer Vorab-Information der Kunden finden sich hier nicht. Ich gehe daher davon aus, dass keine erfolgt. Schön finde ich aber, dass Kunden eine Information über den gescheiterten Belastungsversuch erhalten und damit eine zweite Chance bekommen, für ausreichend Deckung auf ihrem Verrechnungskonto zu sorgen.

Zum Durchführsungstermin bleibt die Consorsbank vage. Die Abbuchung der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale erfolgt, nachdem die offiziellen Rücknahme- bzw. Marktpreise Deiner ETFs zum vorangehenden Jahresende feststehen. Die Erstellung von Belegen und die Belastung der Kapitalertragssteuern wird daher voraussichtlich nach dem 2. Januar erfolgen.

Degiro

Degiro habe ich als ausländischen Broker nur pro forma in die Liste aufgenommen. Degiro zieht für deutsche Anleger aktuell keine Steuern direkt ab, die ausschließlich für Deutschland gelten.

Tatsächlich dürfen ausländische Banken wohl auch keine deutschen Steuern einziehen und direkt an das Finanzamt abführen. Hier wirst Du vermutlich Erträgnisaufstellungen erhalten, die Du dann selbst bei der Steuererklärung deklarieren musst.

Laut eigener Auskunft gilt: „Ausschließlich Dividenden auf Aktien werden bereits an der Quelle besteuert und vorab an die zuständige inländische Zahlungsstelle gesendet.

Hier musst Du als Kunde selbst aktiv werden und bist voll dafür verantwortlich. Wenn Du einfach nur in ein paar ETFs investieren möchtest, ist es wohl besser, eine inländische Bank zu wählen.

DKB

Die Information, die ich direkt über die Kontakt-Email für Kunden der DKB erhielt, war kurz und knapp, aber durchaus zufriedenstellend. Mittlerweile hatte ich aber noch die Pressestelle kontaktiert, um ein paar Unklarheiten auszuräumen. Die Informationen aus dieser Antwort habe ich mittlerweile unten eingebaut.

Die Pressestelle startete mit einer sehr umfassenden allgemeinen Information. Diese gibt einen guten Überblick über die rechtliche Situation rund um die Vorabpauschale

Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung. Hierfür könnten auch Fondsanteile verkauft werden. Sollten die Schritte nicht möglich sein, ist dies gegenüber dem Finanzamt zu melden. Die Handhabung in der Praxis – in Bezug auf den Verkauf von Fondsanteilen – ist hier unterschiedlich. In der Regel versenden die Banken Schreiben an die Kunden erst, wenn das Konto nicht gedeckt ist oder Fondsanteile nicht verkauft werden können.

Wie handhabt die DKB das nun? Bist Du Kunde der DKB erhältst Du zur Vorabpauschale und der ggf. damit verbundenen Berechnung von Steuern eine Abrechnung der Vorabpauschale. Diese findest Du im ePostfach Deines Internet-Bankings.

Hierbei berücksichtigt die DKB bereits die Nutzung von Freistellungsaufträgen, Verlustverrechnungstöpfen und Nichtveranlagungsbescheinigungen. Sollten trotzdem Kapitalertragssteuern anfallen, wirst Du so im Voraus über die bevorstehende Abbuchung von Deinem Verrechnungskonto informiert.

Das ist löblich, denn nicht alle Banken informieren ihre Kunden vorab. So hast Du nun noch die Möglichkeit, für ausreichenden Deckung auf Deinem Verrechnungskonto zu sorgen.

Ist es ausreichend gedeckt, wird die Belastung durchgeführt. Hierbei ist laut DKB auch die Nutzung des Kontokorrentkredits denkbar (sofern Du dem nicht ausdrücklich widersprochen hast).

Kann die Bank auf diesem Wege aber die Kapitalertragssteuer nicht erheben, erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Kundenseitig gab es laut DKB dazu bisher wenig Nachfragen.

flatex

Bei flatex war ich jetzt besonders gespannt. Schließlich hat sich hier in der letzten Zeit einiges getan, wie zum Beispiel die Einführung von Negativzinsen oder Depotgebühren.

Laut eigener Angabe erhält flatex die Informationen zur Höhe der Vorabpauschale von der WM-Datenbank (Datenlieferant des Elektronischen Bundesanzeigers).

Sobald die Daten vorliegen, erfolgt die Belastung der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale zu Lasten Deines flatex-Cashkontos. Auch hier werden natürlich vorab eventuell vorhandene Freibeträge berücksichtigt. Ein Einzug von einem Referenzkonto ist aber nicht möglich.

Auch flatex informiert Dich vorab nicht über die voraussichtliche Höhe der Vorabpauschale. Zu meiner Frage nach einem ungefähren Termin für die Einhebung der Steuer erhielt ich keine Antwort. Aber auch hier dürfte die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale natürlich Anfang Januar anfallen.

Ist Dein Cashkonto dann nicht ausreichend gedeckt, kann flatex die Steuerbelastung trotzdem durchführen, was zu einem Sollstand führt.
Der Überziehung des Kontos im Rahmen der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale kannst Du, laut flatex, jedoch widersprechen. Hierfür müsstest Du flatex dann eine kurze Nachricht zukommen lassen.

Doch wäre das sinnvoll? Wohl eher nicht. Falls flatex aufgrund Deines Widerspruchs die Kapitalertragssteuer nicht erheben kann, erfolgt dann nämlich die Meldung an das zuständige Finanzamt. Also Vorsicht!

GRATISBROKER

GRATISBROKER geht davon aus, dass die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale dieses Jahr im Zeitraum zwischen dem 8. und 15. Januar erhoben wird.

Dabei wird Dein Konto belastet. Falls es dadurch zur Überziehung kommt, wirst Du gebeten, den Fehlbetrag auszugleichen. Kommst Du dieser Mahnung nicht nach, wird die Steuerbelastung storniert und eine Kontrollmeldung an das Finanzamt gemacht.

Da GRATISBROKER ja gerade erst im November gestartet ist, weist das Serviceteam zurecht daraufhin, dass die Bestände der Kunden – und damit auch die Kapitalertragssteuer – in Summe noch recht gering sein dürften. Sie rechnen daher dieses Jahr nicht mit großen Überziehungen.

GRATISBROKER wird vorab eine Schätzung vornehmen. Sollte sich wider Erwarten ein Kunde mit hoher Steuerbelastung finden, wird er rechtzeitig informiert.

Auf die Antwort von GRATISBROKER war ich sehr gespannt, weil ich bisher noch keinen Kontakt mit dem Unternehmen hatte. Der Kommunikationsstil war sehr klar und schnörkellos. Auch inhaltlich gefällt mir das sehr gut. Den Broker werde ich mir noch einmal etwas näher ansehen…

ING

Falls bei Dir weder zu verrechnende Verluste noch Freibetrag vorhanden sind, belastet die ING Dein Konto mit der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale.

Wie hoch die Vorabpauschale ausfällt, wird von der ING laut eigener Auskunft nicht selbst berechnet. Sie erhält die Informationen direkt von der jeweiligen Fondsgesellschaft. Diese Daten werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Auch die ING informiert Dich vorab nicht.

So kurz und knapp ist die Auskunft der ING. Auf der Webseite findet sich dann aber noch folgender Hinweis:

Sollte der verfügbare Betrag auf Ihrem Depotverrechnungskonto für die Belastung der Vorabpauschale nicht ausreichen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Höhe des Kapitalertrages zusammen mit Ihren persönlichen Daten an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden.

Ein Widerspruch gegen die Steuerbelastung ist grundsätzlich nicht möglich. Ist Ihr Depotverrechnungskonto ein Girokonto, können Sie aber mit einem Widerspruch verhindern, dass wir Ihre eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] zur Steuerbelastung nutzen. Kann deshalb die Steuerbelastung nicht von uns gebucht werden, müssen wir das ebenfalls unserem Betriebsstättenfinanzamt melden.

Die ING bucht die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale also auch ohne Vorabinformation von Verrechnungskonto Deines Depots ab. Ist es nicht ausreichend gedeckt, erfolgt ggf. eine Kontoüberziehung. Ist dies nicht möglich, wird auch hier das zuständige Finanzamt informiert.

JustTRADE

JustTrade ist ein weiterer der neuen Broker, die gerade erst gestartet sind. Hier wird die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale laut eigener Information im Januar 2020 von den justTRADE-Verrechnungskonten eingezogen. Auch wenn sie es nicht genauer angeben, solltest Du aber auf jeden Fall von Anfang Januar ausgehen.

Ferner teilte man mir mit, dass im Rahmen dieser Buchung keine Belegerstellung für die Kunden erfolgt. Dies soll vermutlich heißen, dass keine Vorabinformation stattfindet.

JustTRADE wird die Buchung auch dann ausführen, wenn Dein Konto über keine ausreichende Deckung verfügt. Du wirst dann unmittelbar im Anschluss informiert, wenn die Buchung durchgeführt wurde und um Ausgleich gebeten.

Für den Zeitraum zwischen der Buchung und dem Ausgleich durch Dich fallen dann Überziehungszinsen an. In Vorleistung geht JustTRADE natürlich nicht für Dich. Man bemüht sich aber darum, alles möglichst kundenfreundlich zu handhaben und darauf zu achten, dass möglichst wenige Kunden in die steuerliche Veranlagung gehen müssen.

Dennoch. Falls Du nach erfolgter Abbuchung der Kapitalertragssteuer ins Minus rutschst und im Anschluss nicht kurzfristig das Konto wieder ausgleichst, wird JustTRADE die Buchung stornieren. In diesem Fall erfolgt dann auch hier eine Meldung an Dein Finanzamt.

maxblue (Deutsche Bank)

Das Online-Brokerage-Angebot der Deutschen Bank, maxblue, informiert Dich mittels einer Abrechnung über die Vorabpauschale, aus der dann auch die ggf. zu zahlende Kapitalertragssteuer hervorgeht.

maxblue belastet dann anscheinend Dein Depotverrechnungskonto mit dem Steuerbetrag auf die Vorabpauschale. Ein genauer Zeitraum wurde mir nicht mitgeteilt. Laut der Sprecherin der Deutschen Bank erfolgt die Abrechnung, sobald der Bank die erforderlichen Daten vorliegen und „dies wird voraussichtlich ab Mitte Januar der Fall ein.“

Das Konto wird auch dann belastet, wenn es nicht ausreichend gedeckt ist. Wie verfahren wird, falls kein Kontokorrentkredit in Anspruch genommen werden kann, erfuhr ich leider nicht. Allerdings dürfte maxblue dann gar nichts andere übrig bleiben, als das Finanzamt zu informieren.

OnVista

OnVista hatte ich kontaktiert, dann aber leider keine Antwort erhalten. Allerdings finden sich hier ausführliche Informationen zur Vorabpauschale auf der Webseite.

Eine Voraussage, ob und in welcher Höhe Du von der Vorabpauschale betroffen sein wirst, kann Dir OnVista nicht mitteilen. Sie wird jedenfalls erst nach dem 31.12 auf der Basis der Jahresdaten der Fondsgesellschaft ermittelt.

Die Buchungen für 2019 erfolgen ab dem 8. Januar 2020. Der genaue Zeitpunkt hängt aber, laut OnVista, von der Verfügbarkeit der Daten ab. So kann es dazu kommen, dass die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale bei unterschiedlichen ETFs und Fonds zu unterschiedlichen Zeiten abgebucht wird.

Die OnVista empfiehlt, dass Du bis spätestens Anfang Januar einen Freistellungsauftrag einrichtest oder für genug Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgst. Daraus schließe ich, dass Du vorab keine gesonderte Information über die Abbuchung der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale erhältst.

Sollte es zu einer Abbuchung der Steuer vom Verrechnungskonto kommen und das Konto ist nicht ausreichend gedeckt, „dann gilt der Einbehalt der Steuer als gescheitert. Eine Nachzahlung der Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ist dann auf Bankenebene nicht mehr möglich.“

Die OnVista wird dann das zuständige Finanzamt kontaktieren, dass sich dann in der Folge an Dich wenden wird, um die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale nachzuerheben.

Postbank

Die Postbank kommt sprachlich sehr gesetzt daher und spricht mich höflich unter Nennung meines akademischen Titels an. Hier wird eindeutig noch ein älteres Publikum bedient. Da ich ja nicht mehr ganz so jung bin – und mich heute wegen meiner Rückenschmerzen sowieso recht alt fühle – geht das so in Ordnung.

Nach der Einleitung und dem Hinweis, dass man mich gerne informiert, ist der folgende Verweis auf die Webseite dann aber eher erstaunlich. Nun gut. Schauen wir uns die Informationen einmal näher an.

Ja. Da steht sehr viel über die Vorabpauschale im Allgemeinen. Die Informationen, die mich interessieren sind dagegen sehr kurz gehalten und beschränken sich auf den folgenden Absatz:

Wichtig: Die Steuer auf die Vorabpauschale ist – anders als zurzeit die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge – direkt vom Anleger zu bezahlen. Das heißt, für das Jahr 2018 bucht die depotführende Bank Anfang 2019 die fällige Steuer auf die Vorabpauschalen vom Konto des Anlegers ab. Hier muss also ausreichend Geld zur Verfügung stehen.

Postbank

Ich lese da jetzt einfach zwischen den Zeilen heraus, dass vermutlich keine Vorabinformation erfolgt und ggf. ein Überziehungszins auf dem Konto fällig wird.

Für den Fall, dass die Postbank die Steuer so nicht einheben kann, wird sicher auch hier eine Meldung an das Finanzamt erfolgen. Solltest Du mehr Informationen dazu haben, würde ich mich über Deine Nachricht freuen.

Smartbroker

Vom neuen Discount-Broker Smartbroker, dem ich gerade erst einen ganzen Artikel gewidmet habe, liegen mir nur sehr wenige Informationen vor. Die klingen aber gut.

Ca. 1 Woche vor der Belastung erhältst Du von Smartbroker eine Benachrichtigung in Deiner Online-Postbox. Im Anschluss wird Dein Konto belastet und Du kannst dann unter Umständen auch ins Minus rutschen. Da fällt dann auch ein Überziehungszins an.


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TargoBank

Auch die TargoBank begrüßt mich förmlich und höflich wie die Postbank. Zusätzlich erhalte ich aber auch noch ausführliche Antworten auf meine Fragen. Das gefällt mir dann natürlich am besten.

Man teilt mir mit, dass die Vorabpauschale bankseitig unverzüglich zum 2.1.2020 nach einer vom Bundesministerium der Finanzen vorgegebenen Berechnungsmethode (s. oben) zu ermitteln ist.

Sobald die Daten für den jeweiligen Fonds/ETF vorliegen, gelte das sogenannte Zuflussprinzip und die Steuerlast sei direkt zu diesem Zeitpunkt einzubehalten.

Da die Einhebung der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale unverzüglich nach Vorliegen der Daten berechnet und dann abgebucht würde, könne die Vorabpauschale dem Kunden nicht vorab mitgeteilt werden.

Immerhin. Die Targobank lässt Dir im Vorfeld eine Nachricht mit Beispielrechnungen zukommen, damit Du Dich darauf vorbereiten kannst. So kannst Du für ausreichende Liquidität auf Deinem Verrechnungskonto sorgen bzw. noch rasch den Freistellungsauftrag einrichten .

Die eigentlich Ermittlung der Vorabpauschale findet dann im Januar statt und Dein Kundenkonto wird voraussichtlich in den ersten Tagen des Monats mit der Kapitalertragssteuer belastet. Wird ein eingeräumter Überziehungskredit in Anspruch genommen, fällt der entsprechende Überziehungszins an.

Ist Dein Konto nicht ausreichend gedeckt und die Steuerlast kann nicht einbehalten werden, informiert Dich die TargoBank entsprechend und bietet Dich darum, innerhalb einer gesetzten Frist der Aufforderung nachzukommen.

Solltest Du nicht auf diese Bitte reagieren, informiert die TargoBank das Finanzamt über die Uneinbringbarkeit der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale.

Trade Republic

Die Antwort von Trade Republic fällt erwartungsgemäß kurz und leger aus. Die Sprache ist einfach und verständlich. Natürlich werde ich auch wieder geduzt und mit Vornamen angesprochen. Kommunikativ hat man sich hier eindeutig auf ein junges Publikum eingeschossen.

Laut Trade Republic wird die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale von ETFs „zum Jahreswechsel zeitgleich mit der Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung von Deinem Verrechnungskonto abgebucht.“ Es erfolgt also keine Vorabinformation.

Was passiert, wenn die Liquidität nicht ausreicht? Dann wirst Du gebeten, den Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Überziehungszinsen fallen dabei nicht an. (!)

Bedenkt man, dass man hier kein wirkliches Girokonto hat, ist das schon ein wirklich tolles Entgegenkommen, denn Trade Republic geht da für Dich in Vorleistung. Ich bin beeindruckt.


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Die Information, was passiert, wenn Du die ausstehenden Beträge nicht begleichst, liegt mir nicht vor. Ich kann es mir aber mittlerweile denken und muss den freundlichen Support deshalb nicht mehr bemühen. Die Meldung ans Finanzamt dürfte dann unvermeidlich sein.

Erfahrungsberichte zur Vorabpauschale

Nun gut. Du weißt jetzt, wie die unterschiedlichen Banken Ihr Vorgehen rund um die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale selbst darstellen. Interessant wären jetzt natürlich noch Erfahrungsberichte von Kunden.

Und da kommst Du jetzt ins Spiel. In meinem Portfolio kommen schließlich vor allem ausschüttende ETFs zum Einsatz. Daher betrifft mich die Vorabpauschale eher nicht.

Wie sieht es bei Dir aus? Hast Du bei einer der oben genannten Banken (oder einer anderen) Dein Depot und magst kurz berichten, wie es bei Dir mit der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale lief?

War es so wie beschrieben oder doch ganz anders? Um ein paar kurze Zeilen als Kommentar würde ich mich sehr freuen!

Fazit

Irgendwie wiederholt sich bei den Beschreibungen der Banken der gleiche Ablauf wieder und wieder. Dennoch gibt es dabei sehr viele Variationen und Schattierungen.

Die Banken interpretieren den gesetzlichen Rahmen bei der Einhebung der Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale teilweise doch sehr unterschiedlich.

Einige Banken scheinen deutlich mehr zeitlichen Spielraum zu haben oder in sich einfach zu nehmen. Manche Banken geben an, dass es schlicht nicht möglich sei, die Höhe der voraussichtlichen Abbuchungen den Kunden vorab mitzuteilen, andere tun es dennoch. Einzelne Depotbanken gehen sogar in Vorleistung, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.

Rechnest Du damit, dass die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale bei Dir eingezogen wird, solltest Du Dir vorab genau ansehen, wie Deine Bank das genau handhabt. und im Zweifelsfall den Support kontaktieren.

Auf ein paar Dinge solltest Du aber in jedem Fall unbedingt achten:

  • Falls noch nicht geschehen: richte unbedingt einen Freistellungsauftrag ein! Dies muss wohl – so zumindest die Info einzelner Depotbanken – spätestens bis zum ersten Bankhandelstag des Folgejahres geschehen sein. Wurde der Betrag bereits abgebucht, bevor Du den Freistellungsauftrag eingereicht hast, würde ich aber auf jeden Fall mal mit dem Support sprechen. Steuerlich gilt wohl das Zuflussprinzip. Da die Vorabpauschale ja quasi als fiktiver Kapitalertrag angesetzt ist, gilt sie wohl erst im Folgejahr als zugeflossen und wird damit auch auf den Freibetrag des Folgejahres zugeordnet.
  • Beantrage gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung! Ist Dein Einkommen höher als der Sparer-Pauschbetrag, doch die Summe aller Einkünfte bleibt unterhalb des Grundfreibetrages (2020: 9.408€), kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
  • Achte darauf, dass Dein Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist!
  • Stelle ggf. sicher, dass Du die Möglichkeit für die Kontoüberziehung eingeräumt hast! Ist Dein Verrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt und Deine Bank kann Dein Konto nicht überziehen, muss sie Dich an das zuständige Finanzamt melden.
  • Überprüfe das Postfach Deines Online-Kontos Anfang/Mitte Januar regelmäßig auf Nachrichten.

Wichtiger Hinweis: Die Darlegungen hier beruhen auf meinem Verständnis der derzeitigen Rechtslage in Deutschland sowie der Informationen der jeweiligen Depot-Banken. Auch wenn ich versucht habe, alles sorgfältig zu recherchieren, gebe ich keine Gewähr auf die Richtigkeit der Angaben. Änderungen der Gesetzgebung und der Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken sind natürlich jederzeit möglich und können teilweise auch rückwirkend einen Einfluss haben. In steuerlichen Fragen sollten Privatanleger unbedingt einen Steuerfachmann zu Rate ziehen. Sollten Zweifel an den hier dargestellten Informationen der Banken bestehen, bitte direkt den jeweiligen Support kontaktieren. Auch Tippfehler sind jederzeit möglich. Fallen Dir Fehler in der Darstellung auf, ist eine kurze Nachricht sehr willkommen.

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etf-yogi:

View Comments (8)

  • Nette Zusammenstellung - Ich habe leider ohne vorher nachzudenken über Captrader ETFs gekauft (ist ja so was von günstig - gerade mal 2€ pro Order ;) ) und habe erst danach mich erinnert das neben den Dividenden (das bekomme ich hin) ja auch noch die Vorabpauschale existiert. Hast du bei Degiro Kontakt zum Support aufgenommen und da einen Ansprechpartner? Mich interessiert wie das in der Steuererklärung dann zu deklarieren ist? Dazu habe ich einfach nichts im Netz gefunden... (Anfrage an Captrader läuft mal sehen ob da was kommt).
    Ärgerliches Thema.
    Grüße
    Thomas

    • Hallo Thomas,
      leider war ich da auch nur mit dem Support in Kontakt und kann Dir da nicht weiterhelfen. Wer sich damit auskennen dürfte und sicher Infos dazu hat, ist Luis Pazos, der den Blog https://nurbaresistwahres.de/ betreibt. Er setzt ja auf Dividendenhöchstwerte und einige Finanzinstrumente, die wegen MIFID II bei den meisten Brokern in Deutschland nicht gehandelt werden.
      Gruß, Rolf

  • Klasse.
    Vielen Dank für die umfangreiche Zusammenstellung.
    Hatte das Thema gar nicht mehr auf dem Schirm. Sollte bei Neukäufen wohl dann doch mal auf ausschüttende ETF‘s umsteigen...?

  • Was bringt es denn den Freistellungsauftrag im Januar einzurichten, wenn es um die Gewinne des vergangenen Jahres geht?
    Wenn ich ihn jetzt einrichte, gilt er doch erst für die Abrechnung Anfang nächsten Jahres, oder nicht?

    • Hm. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber die Kapitalertragssteuer wird ja im neuen Jahr eingezogen und daher müsste sie steuerlich auch ins neue Jahr fallen. Den Freistellungsauftrag kannst Du aber, wenn ich das richtig verstehe jederzeit einrichten. Bei OnVista findet sich folgender Passus auf der Webseite:

      Sofern die Vorabpauschale auf einen Freistellungsauftrag angerechnet werden soll, ist es notwendig, dass dieser vor dem 02.01.2020 bzw. vor Buchung der Vorabpauschale wirksam hinterlegt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Freistellungsauftrages abhängig vom Weg der Einreichung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
      Eine nachträgliche Einreichung eines Freistellungsauftrages wirkt sich auf die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale aus, wenn diese von Ihrem Verrechnungskonto bei der onvista bank gebucht wurde. Aber Achtung: Konnte die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale nicht an das Finanzamt abgeführt werden, verhindert die spätere Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht die Information an die Finanzbehörden über den nicht abgeführten Steuerbetrag (siehe vorherige Frage). (Quelle: OnVista)

      Wenn die Steuern schon an das Finanzamt abgeführt wurden nützt das sicher nichts mehr. Du kannst den Sparer-Pauschbetrag dann aber bei der Steuererklärung geltend machen. Wobei ich letztes Jahr einen ähnlichen Fall hatte. Hier kam relativ zügig eine Ausschüttung nach dem Kauf meines ersten ETFs bei OnVista als ich noch keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hatte. Ich habe ihn dann umgehend eingerichtet und den Support kontaktiert. Sie haben mir die Abgeltungssteuer dann umgehend zurückgebucht. Es ist halt wesentlich, dass der Freistellungsauftrag für das Jahr, für das die Abgeltungssteuer anfällt noch nicht ausgereizt ist. Im Zweifel immer den Support Deines Brokers kontaktieren und fragen.

      • Flatex zieht die ganze Vorabpauschale vom FSA ab. Normal ist x 0.7 und davon die 26,3%.
        Heute per Mail erhalten.

        • Wenn ich das richtig sehe, gilt der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge, also Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne von Wertpapieren etc. Die Vorabpauschale ist ja quasi ein für steuerliche Zwecke fiktiv angenommener Kapitalertrag, falls man das so sagen kann. Ein Steuerfachmann bin ich ja keiner. So gesehen geht dann die Vorabpauschale auch in der Tat vom Freistellungsauftrag runter. Das ist genauso wie bei Dividendenausschüttungen. Es gehen ja nicht die Steuern auf die Dividendenerträge vom Freistellungsauftrag runter, sondern die Dividendenerträge selbst.

      • Hallo,
        wenn man bei der Onvista Bank bereits einen Freistellungsauftrag hat, wird dieser ab dem 2.1. des Jahres für die Anrechnung der Vorabpauschale verwendet- so bei mir geschehen.
        Die Abrechnung der Vorabpauschale erfolgte am 9.1. 20 mit Wertstellung 2.1.20. Ich gehe davon aus, dass jeder, der zu diesem Zeitpunkt keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, dann einen netten Brief vom Finanzamt erhält.
        Danke nochmals für die Aufstellung der einzelnen Banken!